Bestattungsvorsorge
bei Diekmann-Bestattungen in Bielefeld

Sich schon vor dem Tod um die Beerdigung kümmern

  • Vorsorge bedeutet, selbst zu bestimmen.
  • Vorsorge bedeutet, Notwendiges zu regeln.
  • Vorsorge bedeutet, Verantwortung zu übernehmen.
  • Vorsorge bedeutet, Angehörige zu entlasten.

Bei Diekmann-Bestattungen in Bielefeld haben Sie die Möglichkeit schon vor Ihrem Tod einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen. Sie übernehmen die Kosten, die bestimmen wie Sie bestattet werden möchten, Sie übernehmen die Planung.

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechskraftsvermerk
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.)

(falls vorhanden)

( Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen- einige Institutionen, z.B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Sterbegeld-, Unterlagen zur Nachbarschaftshilfe, sofern es einen Nachbarschaftsverein gibt.)

(Diese befinden sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer(n) finden sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen wird.), Angaben zu betrieblichen Renten Der Bestatter hält üblicherweise die Formulare für die Beantragung der so genannten Drei- Monats- Rente (Sterbevierteljahr) für die Witwe oder den Witwer vor.

(Sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.)

(für das Amtsgericht oder den Notar)

Wie läuft eine Bestattungs-Vorsorge ab?

Mit uns schließen Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Gleichzeitig schließen Sie mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG über die Kosten Ihrer dereinstigen Bestattung einen Treuhandvertrag ab. Einen entsprechenden Vertragsvordruck halten wir  für Sie bereit. Die Zahlung oder Teilzahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand. Bei der Bemessung des Vorsorgebetrages ist zu berücksichtigen, dass neben den Bestattungskosten auch Friedhofs- und Grabpflegegebühren sowie Kosten für ein Grabmal anfallen können.

Nach Vertragsabschluss wird das von Ihnen eingezahlte Kapital mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Ihnen zugesagte Verzinsung der Treuhandeinlage wird nicht mit Verwaltungskosten belastet, so dass Sie die volle Zinsgutschrift erhalten. Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates.

Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird auf Anfrage, mindestens aber einmal jährlich auf einem Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient, über den von Ihren beauftragten Bestatter mitgeteilt.

Im Leistungsfall wird das Treuvermögen einschließlich der angelaufenen Zinsen an Ihren Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungs-Auftrages ausgezahlt. Sie können also sicher sein, dass Ihr Vorsorgevertrag Ihren Wünschen gemäß erfüllt wird.

Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist grundsätzlich kündbar. Die Auszahlung erfolgt über den Bestatter.